Ein Kammerberuf ist ein freier Beruf, für den standes- und berufsrechtliche Zugangsregelungen gelten.
Berufsanwärter müssen das zur Berufsausübung erforderliche umfassende Fachwissen und ihre persönliche Eignung meist in Prüfungen unter Beweis stellen. Bereits die Zulassung zu einer solchen Prüfung ist an Anforderungen geknüpft.
Für Angehörige der Kammerberufe gelten neben den standes- und berufsrechtlichen Besonderheiten meist auch besondere Regelungen im Bereich der Sozialversicherung, der Ertragsteuer und der Umsatzsteuer.