Kammerknechtschaft

Als Kammerknechtschaft (lat. servitudo Judaeorum) bezeichnet man den im 12. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich ausgebildeten und im 13. Jahrhundert formalisierten Rechtsstatus der Juden, die unter der besonderen Schutzgewalt des Königs standen und dafür dem König ein Schutzgeld zahlten.[1]

  1. E. Götzinger: Juden. Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885, S. 459–465. zeno.org, abgerufen am 3. Juni 2020.

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