Kanzlerkandidat ist in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung für den „Spitzenkandidaten“, der im Falle einer parlamentarischen Mehrheit seiner Partei bei einer Bundestagswahl durch den Bundestag zum Kanzler gewählt werden würde. Die Parteien geben damit zu verstehen, dass ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten im neu konstituierten Deutschen Bundestag zum Bundeskanzler wählen will. Die kleineren Parteien verzichten normalerweise auf die Benennung eines Kanzlerkandidaten. Vor 2002 traten ausschließlich Kandidaten der Schwesterparteien CDU/CSU und ein Vertreter der SPD unter dieser Bezeichnung gegeneinander an. Zur Bundestagswahl 2002 trat zum ersten und bisher einzigen Mal ein Kanzlerkandidat der FDP an, zur Bundestagswahl 2021 wurde erstmals eine Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen aufgestellt[1] und für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 erstmals eine für die Alternative für Deutschland (AfD)[2] und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).[3]
Der Bundeskanzler wird gemäß Art. 63 Abs. 1 GG nicht vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Dies gilt insbesondere für den Beginn einer neuen Wahlperiode des Bundestages, da zu diesem Zeitpunkt die Amtszeit des bisherigen Bundeskanzlers endet und somit ein neuer Bundeskanzler zu wählen und eine neue Bundesregierung zu bilden ist. Da die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch für die Wahl des Bundeskanzlers ausschlaggebend sind, nominieren die größeren Parteien traditionell bereits vor der Bundestagswahl einen Kanzlerkandidaten, um der wahlberechtigten Bevölkerung darzustellen, wer ihrer Meinung nach Bundeskanzler werden sollte.
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BSW.