Kassatorische Entscheidung

Eine kassatorische Entscheidung (von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören), oder kurz Kassation, ist eine aufhebende Rechtsmittelentscheidung, nach der die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird. Im Unterschied dazu ergeht bei einer reformatorischen Entscheidung eine neue Sachentscheidung durch die Rechtsmittelinstanz selbst.[1]

Gerichte, die nur eine kassatorische Befugnis haben, werden Kassationsgerichte genannt.

  1. Rechtsmittel − Allgemeines (Memento vom 16. Mai 2018 im Internet Archive) Universität Zürich 2016, S. 5

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