Unter Kinder- und Jugendhilfe (mitunter auch nur Jugendhilfe; ehemals Jugendwohlfahrt) werden in Deutschland alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet. Das SGB VIII hat seitdem eine Reihe von Änderungen und Neufassungen erfahren. Die letzte große Neuerung hat es im Mai 2021 durch das Änderungsgesetz KJSG[1] erfahren[2].