Der Begriff Kinderpornografie (manchmal auch mit KiPo oder CP für englisch Child Pornography abgekürzt) bezeichnet die in fast allen Rechtssystemen mit hohen Strafen sanktionierte Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern. International wird der Begriff juristisch unterschiedlich definiert. Dies hat seine Ursache unter anderem in den unterschiedlichen rechtlichen Definitionen von Kind und Pornografie. Kinderpornografie ist in Deutschland und Österreich von Jugendpornografie abzugrenzen, in einigen anderen Ländern wird aber nicht dazwischen unterschieden.
Der Begriff der Kinderpornografie ist auf prinzipiell alle Medien anwendbar, bezieht sich aber meist auf Foto- oder Filmmaterial. Einen Grenzbereich stellen Werke dar, die ohne Mitwirkung von Kindern und somit auch ohne Missbrauch zustande kamen. In manchen Rechtssystemen (zum Beispiel Deutschland, Schweden, Schweiz) können auch Werke der Malerei, Zeichnung, Illustration und Literatur genauso wie medizinische oder sexualaufklärerische Werke (beispielsweise das Sex-Buch von Günter Amendt, 1979) unter das Verbot von Kinderpornografie fallen.
Eine Diskrepanz zeichnet sich zwischen juristischer Bewertung, sozialwissenschaftlicher Analyse und der öffentlichen Diskussion ab. Während sich die juristische Bewertung an rechtsstaatlichen Grundsätzen (geschützte Rechtsgüter) orientiert und die sozialwissenschaftliche Analyse Herstellung und Wirkung von Kinderpornografie untersucht, zielt die öffentliche Diskussion zumeist auf moralische Betrachtungen ab. Dies führt bei Kontroversen über Verschärfungen des Sexualstrafrechts häufig zu Missverständnissen zwischen Öffentlichkeit und Strafrechtsexperten.