Kinderstars aus den Bereichen Musik und Gesang bezeichnet Personen, die vor ihrem 16. Geburtstag erste Erfolge im Musikbereich vorweisen konnten. Die hier gelisteten Personen hatten öffentliche Auftritte und/oder Fernsehauftritte sowie vertragliche Verpflichtungen im Rahmen der Unterhaltungsindustrie zu erfüllen, bevor sie 16 Jahre alt wurden.
Kinderstars, die auch als Film- und Fernsehdarsteller tätig sind oder waren, sind unter dem Eintrag Kinderdarsteller zu finden, wenn hier ihr künstlerischer Schwerpunkt lag. Außerdem gibt es Überschneidungen mit sogenannten Wunderkindern, der Bezeichnung für Kinder, die sich (oft aufgrund einer Hochbegabung) schon im Kindesalter in unterschiedlichen Bereichen durch überdurchschnittliche Fähigkeiten und öffentliche Erfolge hervorgetan haben.[1]
Im Bereich der klassischen Musik sind neben Veröffentlichungen auch öffentliche Debütauftritte oder die Zulassung an Musikhochschulen ein Kriterium für die Listung.