Kinderverlobung bezeichnet ein Verlöbnis zwischen minderjährigen Kindern, mit der ihre Eltern eine arrangierte Heirat vorbereiten – im Unterschied zu einer Kinderheirat, die vor dem Erreichen der Ehemündigkeit geschlossen wird. Oft werden Güter während der Verlobungsfeier ausgetauscht (als Brautpreis, Morgengabe oder Mitgift), um den bindenden Charakter des Verlobungsvertrages zu bekräftigen.[1]
Kinderverlobungen und sogenannte „Wiegenheiraten“ waren in Zentralasien früher weit verbreitet. Bei den Usbeken findet sich noch heute mit der „Jetek Tschirtisch“ eine Form der Kinderverlobung, bei der zwei kleine Kinder unterschiedlichen Geschlechts einander versprochen werden. Die Bezeichnung entstammt dem Brauch, bei der entsprechenden Zeremonie die Kleidung der beiden Kinder zu zerreißen.[2]
Beim kleinen Kadar-Volk im Norden Nigerias in Afrika werden die meisten Ehen zwischen Männern und Frauen geschlossen, die bereits als Kinder miteinander verlobt wurden. Der Vater der Braut oder des Bräutigams arrangiert eine solche Kinderverlobung, wenn das Mädchen drei bis sechs Jahre alt ist. Etwa zehn Jahre später folgt das eheliche Zusammenleben der Verlobten. Wurde das Kadar-Mädchen in der Zwischenzeit von einem anderen Mann geschwängert, stört das den künftigen Ehemann nicht.[1]