Kindesinteresse

Der Begriff Kindesinteresse nach der Definition der Vereinten Nationen legt grundsätzliche Standards zum Schutz des Kindes fest und betont die Notwendigkeit, dass bei allen Maßnahmen staatlicher und privater Institutionen, die Kinder und Jugendliche betreffen, „das Interesse des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist“.[1] Der Begriff des Kindesinteresses fand seinen Ursprung in dem Übereinkommen über die Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989).[2] In der deutschen nicht von der UN autorisierten Fassung wurde der authentische Begriff, z. B. engl. "best interest of the child", span. interés superior del nino mit „Kindeswohl“ wiedergegeben.

  1. UN-Kinderrechtskonvention: Art. 3, Abs. 1
  2. Status of treaties – Ratifikationsstand vom KRK. Hrsg: Vertragssammlung der UNO, abgerufen am 19. März 2019 (englisch).

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