Kirchenfinanzierung betrifft die Frage, wie sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen. Dies hängt zum einen von den rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des jeweiligen Staates ab, also dem jeweils geltenden Staatskirchenrecht. Soweit dieses den einzelnen Gemeinschaften Selbstbestimmung zugesteht, hängt es zum anderen vom jeweiligen Kirchenrecht ab, inwieweit von den eingeräumten Möglichkeiten auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Grundsätzlich wird zwischen drei Formen der Kirchenfinanzierung unterschieden:[1]
In der Praxis kommen bei allen größeren Kirchen alle drei Formen zusammen.
Die Situation unterscheidet sich deshalb zwischen den einzelnen Religionen und Konfessionen sowie den einzelnen Staaten, ja mitunter auch innerhalb eines Staates erheblich.