Kleinstfeuerwerk

Kleinstfeuerwerk (im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch Jugendfeuerwerk genannt, früher auch zum Teil in verschiedener Bedeutung als Zimmerfeuerwerk, Tafelfeuerwerk und Salonfeuerwerk bezeichnet) umfasst als Rechtsbegriff alle Feuerwerke, die auch von minderjährigen Personen erworben und gezündet werden dürfen. Sie bilden nach der EU-Harmonisierung die Kategorie 1, die weitgehend der früheren Klasse I in Deutschland entspricht. In der Schweiz gehört Kleinstfeuerwerk zur Kategorie I.[1] Zum Kleinstfeuerwerk zählen auch Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren sowie das Tischfeuerwerk, das auch in geschlossenen Räumen zulässig ist.

  1. fedpol: Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände (Memento vom 29. März 2017 im Internet Archive), abgerufen am 19. Februar 2015.

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