Unter der Ausrufung des Klimanotstands wird ein Prozess verstanden, bei dem Parlamente (Legislative) oder Verwaltungen (Exekutive) erklären, dass die gegenwärtige menschengemachte globale Erwärmung mit ihren Folgen einer umfassenden Krise entspricht und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um diese ausreichend zu begrenzen.[1] (-> 1,5-Grad-Ziel) Der Begriff bezeichnet dabei nicht nur förmliche Beschlüsse, sondern als Sammelbegriff auch weitere Aktionen zur Bekämpfung des Klimawandels, die durch die Ausrufung eben dieses Notstands gerechtfertigt werden sollen: Mit dem Notstands-Beschluss werden Regierung und Verwaltungen beauftragt, Maßnahmen auszuarbeiten, die über den derzeitigen Stand hinausgehen um, die globale Erwärmung zu mindern. Die Erklärung kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen (national, kommunal usw.) und hinsichtlich Tiefe oder Details ihrer Vorgaben verschieden sein.[2] Durch die Einführung und den Gebrauch des Begriffs „Notstand“ in diesem Zusammenhang wird diesen Maßnahmen höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben.[1][3]
Am 12. Dezember 2020 forderte der Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres die Nationen weltweit dazu auf, den Klimanotstand auszurufen.[4][5]