Kollektive Verteidigung oder Bündnisverteidigung ist in der Verteidigungspolitik ein traditionelles System zur Friedenssicherung in Form eines militärischen Zweckbündnisses mehrerer Staaten. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Zeit oder unbegrenzt. Kollektive Verteidigungssysteme arbeiten nach dem Prinzip des gegenseitigen Beistandes und der Abschreckung. Sie werden durch völkerrechtliche Verträge eingerichtet (z. B. gegenwärtig NATO oder ehemals Warschauer Pakt). Die militärische Stärke soll ein Gleichgewicht und somit strategische Stabilität herbeiführen.
Ein militärischer Beistand bzw. Nothilfe des angegriffenen Staates kann gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen auch ohne ein formelles Militärbündnis erfolgen.[1]