Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft. Dieser wird zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite geschlossen und ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts.

Kollektivverträge enthalten traditionellerweise unter anderem Regelungen zu:

  • Mindestlöhnen und Grundgehältern
  • Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration)
  • Arbeitszeitfragen
  • Kündigungsfristen und -termine.

Insbesondere für Arbeiter sind letztere Regelungen oft deutlich besser als die gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches oder der Gewerbeordnung 1859. Für Angestellte hingegen sieht das Angestelltengesetz vor allem in arbeitsrechtlichen Fragen zumeist bessere Regelungen vor. In der Praxis werden Kollektivverträge zwischen den Fachgewerkschaften des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und den Fachorganisationen der Wirtschaftskammer geschlossen.

Gesetzliche Grundlage für die Kollektivverträge sind die §§ 2 bis 21 des Arbeitsverfassungsgesetzes.


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