Ein Kommunalunternehmen (abgekürzt KU, im Falle gemeinsamer Kommunalunternehmen auch gKU)[1] umfasst Aufgabenbereiche einer kommunalen Körperschaft (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck dies rechtfertigt.[2]
- ↑ Bayerische Staatskanzlei: Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) vom 19. März 1998 (GVBl. S. 220) BayRS 2023-15-I. § 1 Allgemeines, Absatz 5. 19. März 1998, abgerufen am 9. August 2020 (Text gilt ab: 01.05.2019): „Das Kommunalunternehmen führt neben seinem Namen die Bezeichnung „Kommunalunternehmen“ oder „gemeinsames Kommunalunternehmen“; es kann auch die Abkürzung „KU“ oder „gKU“ verwenden.“
- ↑ Wolf-Uwe Sponer, Ralf Tostmann: Kommunalrecht. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2016, S. 166, ISBN 978-3-8293-1194-6