Kommunalverfassungsstreit

Das Kommunalverfassungsstreitverfahren ist eine Streitigkeit zwischen verschiedenen Organen einer einheitlichen juristischen Person des öffentlichen Rechts über Rechte und Pflichten aus dem körperschaftlichen Verhältnis.

Es ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art. Dementsprechend werden Kommunalverfassungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten geführt. Da die Verfahrensart der Konzeption der Verwaltungsgerichtsordnung widerspricht, ist sie dort nicht geregelt. Streitende Parteien dieses „Insichprozesses“ sind in den Hauptanwendungsfällen Organe der Gebietskörperschaften untereinander. Die anderen Anwendungsfälle werden meist unter den Bezeichnungen Organklage oder innerorganisationsrechtliche Streitigkeit zusammengefasst.

Das Kommunalverfassungsstreitverfahren kann ein Interorganstreit oder ein Intraorganstreit sein. Verfahrensbesonderheiten und Grundlagen der Anwendbarkeit ergeben sich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes, welches die Gesetzgebungskompetenz für relevante Normen des Kommunalrechts hat.


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