Konkrete Fotografie

Als Konkrete Fotografie wird (im Gegensatz zum Begriff Abstrakte Fotografie) in der modernen und zeitgenössischen Kunst eine Fotografie bezeichnet, in der der fotografische Prozess und die Fotografie als Objekt selbst in den Vordergrund treten. Die Abbildung von Gegenständen oder Personen, wie sie in der dokumentarischen oder inszenierten Fotografie wesentlich ist, wird hierbei zweitrangig. Die Konkrete Fotografie ist damit ein Teilgebiet der Konkreten Kunst und tritt neben andere ihrer Teilgebiete wie Konkrete Malerei, Konkrete Musik oder Konkrete Poesie. Fotografien, die als Konkrete Fotografie bezeichnet werden können, sind seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt – der Begriff selbst aber wurde 1967 erstmals benutzt und als Bezeichnung einer eigenständigen Kunstgattung etabliert.

Konkrete Fotografien sind „reine“ Fotografien. Sie thematisieren und realisieren „sich selbst“ und finden ihre Gegenstände ausschließlich in ihren eigenen, innerbildlichen Gesetzmäßigkeiten. Sie wollen nicht „sichtbar machen“, sondern nur „sichtbar sein“. Ihr Merkmal ist die Selbstbezüglichkeit. Dabei greifen sie auf die ureigensten Mittel der Fotografie zurück: das Licht, ihre besonderen lichtempfindlichen Materialien, ihre generativen Prozesse, den Apparat. Es entstehen eigenständige, nicht gegenständliche Fotografien eigener Art, Objekte ihrer selbst, Fotografien der Fotografie.


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