Kontrollratsbefehl

Kontrollratsbefehle sind in den Jahren 1945 und 1946 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Hauptsiegermächte vom Alliierten Kontrollrat an ganz Deutschland gestellte Forderungen, die nicht in Form eines Gesetzes erfolgten.[1]

  1. Nr. 1 c) der Kontrollratsdirektive Nr. 10 Methoden der gesetzgebenden Tätigkeit des Kontrollrats vom 22. September 1945.

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