Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist, Autolenker oder Führer eines Motorwagens verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet. Neben Automobilist wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch die eingedeutschte Form Autler verwendet, die aber nicht mehr verwendet wird.
Kraftfahrer kommen in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland um das StVG, die StVO, die StVZO und die FeV. In Österreich sind es das KFG, das FSG und die StVO, in der Schweiz und in Liechtenstein vor allem das SVG, die VRV, SSV oder die VTS.
In Deutschland ist ein Kraftfahrzeugführer i. S. d. § 18 StVG, wer das Fahrzeug lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Kraftfahrzeugführer ist, wer unter eigener Verantwortung ein Kraftfahrzeug leitet, d. h. betriebswichtige Verrichtungen ausführt, die erforderlich sind, damit die bestimmungsgemäßen Triebkräfte des Kraftfahrzeugs zur Fortbewegung auf dasselbe Einwirken können[1], z. B. Kuppeln, Lenken, Bremsen, Gas geben, Anlassen, Lösen der Handbremse.
Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen oder Lenken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Grund eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie die Fahreignung voraussetzt.