Kreisreformen in Bayern

Der Artikel Kreisreformen in Bayern erfasst die Durchführung von Gebietsreformen auf der Kreisebene nach heutigem Verständnis, also einerseits der kreisunmittelbaren bzw. kreisfreien Städte und andererseits der Bezirksämter (Bezeichnung bis 1939) bzw. Landkreise. In Bayern wurden ursprünglich die Regierungsbezirke als Kreise und die heutigen Landkreise als Bezirke bezeichnet, was sich in dieser Form auch noch in der Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 findet.


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