Als Kriegsversehrter, auch Invalide, wird ein Kriegsopfer bezeichnet, dessen Verwundungen anhaltende körperliche oder seelische Schädigungen hinterließen. Bezeichnet werden mit dem Begriff Soldaten, während Nichtkombattanten, die als Zivilpersonen bei Kriegshandlungen verletzt werden, auch in offiziellen Mitteilungen in der Regel Zivilisten genannt werden.[1] Die Höhe des Grades der betreffenden Schädigung unterscheidet Kriegsversehrte von Verwundeten; um als Kriegsversehrter bezeichnet zu werden, musste beispielsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Grad der Erwerbsminderung von mindestens 25 % vorliegen.