Kriegszustand ist
- im völkerrechtlichen Sinne ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand zwischen zwei oder mehreren Staaten, siehe Krieg
- im Staatsrecht ein Ausnahmezustand
Siehe auch:
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.