Kriminalakte

Die Polizei führt zur Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten sowie zur Vorbereitung auf das Handeln zur Verhütung von Straftaten Kriminalakten (KA), die auch Polizeiakten oder Krim-Akten genannt werden. Kriminalakten sind Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen (KpS) im Sinne der Richtlinien für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen (KpS-Richtlinien), die sich auf Tatverdächtige, Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder auf Verurteilte beschränken und die in Akten, Dateien oder anderer Form geführt oder gespeichert werden. Vorsätzliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind einzubeziehen.[1]

  1. Senat Bremen: Richtlinien über Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen (KpS-Richtlinien). In: Bremer Amtsblatt 2008. Bremen 2. Oktober 2008, S. 893.

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