Kriminologische Bezeichnungen sind Bezeichnungen innerhalb der deutschen Polizei für straf- und bußgeldbewehrte Taten,[1] mit der diese genauer eingeordnet werden können, als dies der gesetzliche Tatbestand zulässt. Dabei werden Begriffe der Kriminologie verwendet. Erfasst werden sämtliche Delikte des Strafrechts sowie einige wichtige Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise solche nach dem Reisegewerbe).