Der kumulierte Energieaufwand (KEA) ist nach der VDI-Richtlinie 4600 definiert als „die Gesamtheit des primärenergetisch bewerteten Aufwands, der im Zusammenhang mit der Herstellung, Nutzung und Beseitigung eines ökonomischen Guts (Produkt oder Dienstleistung) entsteht bzw. diesem ursächlich zugewiesen werden kann.“[1] In Abgrenzung zur Grauen Energie, die den Energieaufwand ohne den direkten Energieverbrauch während des Gebrauches beschreibt, schließt KEA auch den Energieverbrauch während der Nutzung ein und ist damit umfassender.