Kupplung (Bahn)

Zug- und Stoßeinrichtung einer Lokomotive (DB-Baureihe 218)

Kupplungen (früher auch Kuppelungen[1]) bei Bahnen sind lösbare Verbindungen zwischen Schienenfahrzeugen.[1][2] Es lassen sich verschiedene Arten von Kupplungen unterscheiden. Einige dienen der Verbindung der Zugeinrichtungen, andere der Verbindung der durchgehenden Leitungen, wie etwa der Hauptluftleitung, der Hauptluftbehälterleitung, der Dampfheizung, der Zugsammelschiene sowie verschiedener Signalleitungen (beispielsweise der UIC-Leitung) der einzelnen Fahrzeuge.[1][2][3]

Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Arten von Kupplungen in einer Baugruppe zusammenzufassen. Um die Kuppelbarkeit sicherzustellen, sind die Hauptabmessungen, Festigkeitsbedingungen und weitere Anforderungen der Kupplungen häufig international genormt. Fahrzeuge, die zwischen Netzen mit unterschiedlichen Kupplungsnormen verkehren, werden auf den Einbau von mehreren Kupplungsbauarten ausgelegt und beim Übergang umgerüstet oder es werden Kuppelwagen, Hybridkupplungen oder Kupplungsadapter (z. B. als Abschleppkupplung) eingesetzt.

  1. a b c Steinbiß: Kuppelungen. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 7: Kronenbreite–Personentarife. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1915, S. 22.
  2. a b Kupplung. In: Lexikon Eisenbahn. 6., bearbeitete und ergänzte Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1981, S. 480.
  3. Steinbiß: Zugvorrichtungen. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 10: Übergangsbrücken–Zwischenstation. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1923, S. 522.

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