Kurierfreiheit

Kurierfreiheit (Freigabe der Heilkunde), in der Schweiz Freie Heiltätigkeit genannt, bezeichnet die (rechtliche) Möglichkeit, dass jeder unabhängig von seiner Ausbildung medizinische Behandlungen durchführt. Sie galt in Deutschland von 1869/1872 bis zum Erlass des Heilpraktikergesetzes im Jahr 1939.


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