Der Laienspiegel ist ein bedeutendes Rechtsbuch und Rechtsspiegel der frühen Neuzeit. Dabei handelt es sich um eine vom Nördlinger Stadtschreiber und Höchstetter Landvogt Ulrich Tengler 1509 für Laien vorgelegte Einführung in das gelehrte Recht, was bedeutet, dass die Zielsetzung des Buchs war, das rezipierte römische Recht möglichst allgemeinverständlich in deutscher Sprache zu vermitteln.
Behandelt werden in drei Büchern die Stellung weltlicher Herrschaftsträger (Richter, Partei, Fürsprecher, Vorstand, Bürgermeister, Ratsherr), die Gerichtsverfassung und das Privatrecht sowie das Strafverfahren. Zumeist hatten die Zieladressaten nicht studiert, was damals normal war, sodass sie eine Anleitung für das Recht benötigten.