Als Landarzt wird umgangssprachlich ein Hausarzt bezeichnet, der in einer ländlichen Region tätig ist. Meist ist es ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder ein hausärztlich tätiger Internist.
Im ländlichen Raum sind die Entfernungen zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Hausarzt und Spezialisten oder Kliniken größer, und das Durchschnittsalter der Patienten höher. Der Landarzt übernimmt häufig auch Tätigkeiten, die in städtischen Regionen von Spezialisten übernommen werden. Daneben ist er erster Ansprechpartner bei Notfällen. Regelmäßige Hausbesuche haben eine größere Bedeutung als in städtischen Hausarztpraxen.[1]
In Bayern tauchte der Begriff des „Landarztes“ erstmals zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf, nachdem die Universität Bamberg 1805 aufgehoben worden war und im Oktober 1809 deren Medizinische Fakultät die Lehrtätigkeit eingestellt hatte. Die Münchner Regierung hatte daraufhin (nachdem bereits 1808 eine Ausbildung von Ärzten zweiter Klasse für die Landbevölkerung ins Auge gefasst worden war) eine „landärztliche Schule“ eingerichtet.[2][3]