Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Deckblatt des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches
Unterschriften und Siegel

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 stellte die landesständische Verfassung des mecklenburgischen Staates (mit Ausnahme des Fürstentums Ratzeburg) dar. Er wurde gemäß der Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II., dem regierenden Herzog des Landesteils Schwerin, mit Vertretern der Landstände am 18. April 1755 in Rostock abgeschlossen. Für den Landesteil Strelitz wurde der Vergleich am 11. Juli 1755 durch dessen regierenden Herzog, Herzog Adolf Friedrich IV. ratifiziert. Die förmliche Ratifizierung seitens der Ritter- und Landschaft des Stargardischer Kreises erfolgte als Gegenversicherung der Stände erst am 25. November 1755 auf dem Landtag, bestätigt auch hier mit 84 Unterschriften und Sigeln.

Das 25 Artikel und 530 Paragraphen umfassende Vertragswerk bildete in der Folgezeit den Rahmen für alle gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in beiden mecklenburgischen Landesteilen und blieb als Grundgesetz der landständischen Verfassung (in Mecklenburg-Schwerin mit kurzer Unterbrechung 1849/50) bis zum Ende der Monarchie 1918 geltendes Recht.


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