In Deutschland ist die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie erfüllt die Aufgaben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes weder von der Bundesverwaltung noch von der Kommunalverwaltung (Gemeinden und Landkreise) im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden.