Eine Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde und rurale Kommune, ist eine politische Gemeinde im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter.
Der Begriff wird einerseits allgemein als Beschreibung im Sinne von „dörflich“ oder weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) oder von suburbanen Gemeinden im Speckgürtel eines Ballungsraumes genutzt, andererseits als kommunalrechtliche Kategorie in Abgrenzung zur Land-, Klein-, Mittel- und Großstadt.