Landmarschall

Siegelmarke des rheinischen Vice-Landtags-Marschalls

Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Dieses Amt ist nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen hohen Ordensmarschall des Deutschen Ordens.


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