Landtafel

Register der böhmischen Landtafel

Die sogenannten Landtafeln (tschech. desky zemské) waren zuerst in Böhmen und Mähren eingeführte Register, in denen der Adel seine wichtigen Rechtsgeschäfte aufzeichnen ließ. In den Landtafeln wurde vor allem der adlige Grundbesitz erfasst. Von Tafeln spricht man, weil der Tradition nach die Aufzeichnungen zuerst auf Holztafeln erfolgt sein sollen. Dies ist aber nie der Fall gewesen, vielmehr fanden Registerbücher Verwendung.

1321 wurde die böhmische, 1348 die mährische Landtafel eingerichtet. Die Adelsgemeinden der Nachbarländer Österreich und Steiermark übernahmen bald Institution und Begriff. In den landesherrlichen Kanzleien der bayerischen Teilherzogtümer wurden Landtafeln seit dem 15. Jahrhundert geführt.[1]

Die Landtafel waren amtliche Bücher in die seit dem 13. Jahrhundert Urteile des Landgerichts und Privilegien und Rechte der einzelnen Adeligen und des ganzen Landes eingetragen wurden. Aus dem Grund der Durchführung von Eintragungen der öffentlich-rechtlichen Urkunden, der Königsprivilegien und der Landtagsbeschlüsse in die Landtafel gehörte das Landtafelamt zu den bedeutenden machtpolitischen Institutionen.[2]

  1. Julian Holzapfl: Landtafeln.
  2. Staat und Recht in der Epoche des Ständestaates und im Absolutismus Tschechische und Tschechoslowakische Rechtsgeschichte bei Juristische Fakultät der Masaryk-Universität

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