Laufplanke

Aluminiumlaufplanke

Eine Laufplanke (in der Seefahrt auch als Stelling oder Pasarella, englisch “gangboard” bezeichnet) gehört zu den Ausrüstungsgegenständen eines Binnenschiffs. In der Seefahrt werden Fallreeps oder Gangways benutzt. Die Laufplanke dient dazu, sicher vom Schiff an Land zu gelangen. Die Bauart unterliegt in Deutschland gesetzlichen Vorschriften.[1]

  1. § 39 „Betreten und Verlassen von Schiffen“ Hafenarbeit, Unfallverhütungsvorschrift BGV C21 (vorherige UVV 10) DA zu § 39 Abs. 2 Nr. 4.

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