Lawrence v. Texas | |
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Entschieden: | 26. Juni 2003 |
Name: | John Geddes Lawrence and Tyron Garner v. Texas |
Zitiert: | 539 U.S. 558 (2003); 123 S. Ct. 2472; 156 L. Ed. 2d 508; 2003 U.S. LEXIS 5013; 71 U.S.L.W. 4574; 2003 Cal. Daily Op. Service 5559; 2003 Daily Journal DAR 7036; 16 Fla. L. Weekly Fed, S. 427 |
Sachverhalt | |
Klage zweier, wegen „gleichgeschlechtlicher Unzucht“ verurteilter Männer, auf Achtung der Privatsphäre zustimmender Erwachsener | |
Entscheidung | |
Ein texanisches Gesetz, welches anale Sexpraktiken zwischen zustimmenden Männern verbietet, verletzt die US-amerikanische Verfassung. | |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Kennedy, Stevens, Souter, Ginsburg, Breyer |
Abweichende Meinung: | O’Connor |
Mindermeinung: | Scalia mit Rehnquist (Vorsitz) und Thomas |
Angewandtes Recht | |
Verfassung der Vereinigten Staaten, 14. Zusatzartikel | |
Reaktion | |
Bundesweite Abschaffung der gesetzlichen Verbote gegen homosexuellen Verkehr sowie heterosexuelle Praktiken wie Oral- bzw. Analverkehr, da sexuelle Beziehungen zwischen zustimmenden Erwachsenen, sofern sie privat geschehen, der schützenswerten Privatsphäre angehören und strafgesetzlich nicht verboten werden dürfen. |
Lawrence v. Texas (vollständig John Geddes Lawrence and Tyron Garner, Petitioners versus Texas) ist ein Gerichtsfall, der bis 2003 vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelt wurde und dessen Urteil zur Aufhebung der Sodomiegesetze führte. Diese Gesetze hatten einvernehmlichen Analverkehr zwischen erwachsenen Männern unter Strafe gestellt. Analog hob das Urteil auch viele weitere Gesetze auf, die verschiedene andere einvernehmliche sexuelle Praktiken unter Strafe gestellt hatten. Dieses Urteil war für Schwule in den Vereinigten Staaten ein Meilenstein auf dem Weg zur Emanzipation.
Der Fall erregte dort enormes öffentliches Aufsehen, und eine große Zahl von Aktivisten versuchte mit Eingaben, Einfluss auf das Oberste Gericht zu nehmen. Das Urteil stieß auf starke Ablehnung heterosexistischer Kreise, aber auf große Zustimmung bei Homosexuellen, die sich von dem Urteil deutlich mehr Freiheiten erhofften.