Lebensmittelmarke

Lebensmittelkarte aus Niedersachsen, 1950
Lebensmittelkarte der DDR, 1958

Eine Lebensmittelmarke ist eine von einer Behörde ausgegebene Bescheinigung, dass der Inhaber ein bestimmtes Lebensmittel in einer bestimmten Menge kaufen darf. Lebensmittelmarken werden in der Regel in Notzeiten, vor allem im Krieg, an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Konsumgütern besser verwalten zu können. Die Marken sind in Lebensmittelkarten zusammengefasst. Außer Lebensmitteln werden häufig auch andere Konsumgüter, z. B. Heizmaterial (Kohlen), Kleidung, Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie Benzin rationiert. Die Erlaubnisscheine heißen dann gewöhnlich Bezugsscheine. Für die Erteilung eines Bezugsscheins musste ein besonderer Anlass – wie die Geburt eines Kindes – vorliegen oder ein Antrag gestellt werden.


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