Lebenszeichen steht für:
- in der Medizin die erkennbaren Vitalfunktionen
- im Rechtswesen das letzte nachweisliche Lebensdatum eines Vermissten oder Verschollenen, siehe Vermisste Person
Werktitel:
Siehe auch:
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.