Ein Lediger ist nach heutigem Sprachgebrauch eine Person, die noch nie geheiratet hat.
In Österreich werden die Familienstände „ledig“, „verheiratet“, „in eingetragener Partnerschaft lebend“, „geschieden“, „aufgelöste eingetragene Partnerschaft“, „verwitwet“ und „hinterbliebene eingetragene Partnerin/hinterbliebener eingetragener Partner“ unterschieden.[1] „Alleinstehende“ sind Personen, die in keiner Gemeinschaft leben, also auch ohne Kinder, mit Kindern wären sie „Alleinerziehende“.
Die ursprüngliche Bedeutung von „ledig“ war frei, los beispielsweise frei von Gefangenschaft, Strafe, Schuld oder einer Verpflichtung oder auch aus der Lehre entlassen.[2] In der Heraldik ist ein lediger Schild ein Schild, der mit keiner Figur belegt ist.[3]
Der Begriff „lediges Kind“ (synonym[4] zu nichtehelich geborenes Kind,[5] auch „außereheliches Kind“ oder „uneheliches Kind“ oder „nichteheliches Kind“, veraltet auch „illegitimes Kind“) bezeichnet also "einer Ledigen´s Kind".