Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet. Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen der Leistung im Sinne eines Schuldverhältnisses und im Sinne des Bereicherungsrechts. Das Umsatzsteuerrecht verwendet einen eigenständigen Leistungsbegriff.


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