Leistungsbeurteilung (Schule)

Die Leistungsbeurteilung von Schülern durch Lehrkräfte erfolgt als Bewertung von Einzelleistungen (mündliche Beiträge, Hausaufgaben, Referate, schriftliche Leistungsnachweise, Abschlussprüfungen etc.), die periodisch in Zeugnissen zusammengefasst werden. Die Bewertung erfolgt in der Regel numerisch mit national vorgegebener Metrik als Schulnote oder teilweise in Förderschulen (bzw. in der Integration oder Inklusion an Regelschulen), in den ersten Schuljahren und in Waldorfschulen als Bericht in Textform.

Wie jede andere Leistungsbeurteilung ist die Leistungsbenotung in der Schule eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die schwerwiegende Folgen haben kann. Sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften und kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. Überprüft wird dabei nicht, ob die Note angemessen ist, sondern ob sie vorschriftsmäßig erteilt wurde. In Deutschland wird die schulische Leistungsbeurteilung teilweise als ein hoheitlicher Akt angesehen, was zur Begründung des Beamtenverhältnisses für Lehrer in einigen Bundesländern herangezogen wird.


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