Bei einer Listenverbindung sind mehrere Wahlvorschläge bei einer Verhältniswahl verbunden und werden im ersten Auszählungsgang wie eine einzige Wahlliste behandelt. Von einer Listenverbindung zu unterscheiden ist eine Listenvereinigung oder (bei Kommunalwahlen) ein gemeinsamer Wahlvorschlag, bei dem mehrere Parteien oder Wählergruppen eine gemeinsame Liste aufstellen.