Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft (LNG), selten auch als Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) bezeichnet, basiert auf dem § 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) in Hessen. Sie übernimmt im Auftrag der zuständigen Behörden hoheitliche Aufgaben (im Rahmen der Daseinsvorsorge) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).