Lokale Nahverkehrsgesellschaft

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft (LNG), selten auch als Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) bezeichnet, basiert auf dem § 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) in Hessen. Sie übernimmt im Auftrag der zuständigen Behörden hoheitliche Aufgaben (im Rahmen der Daseinsvorsorge) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne