Als Luftfahrtpersonal (englisch aviation personnel) wird Personal bezeichnet, das beruflich in der bemannten Luftfahrt tätig ist. Der Begriff umfasst bei Fluggesellschaften und in der militärischen Luftfahrt alle Tätigkeiten in Luftfahrzeugen (Flugpersonal). Die Qualifikation bedarf regelmäßig einer Zertifizierung und Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde.[1] In Deutschland ist die Qualifizierung durch die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt.