In der Bauphysik ist Luftwechsel definiert als das Verhältnis des Luftvolumenstroms, also des Volumens der beim Lüften ausgetauschten Luft, zum Volumen des belüfteten Raumes.[1]
Der Betrag des Luftwechsels ist als Verhältnis von zwei Volumina dimensionslos. Als Luftwechselrate wird der Luftwechsel pro Zeitspanne bezeichnet . Eine Luftwechselrate von 1/h bedeutet, dass der Volumenstrom der Zuluft gerade ein Raumvolumen pro Stunde beträgt:
Aufgrund der Vermischung der Frischluft mit der vorhandenen Raumluft wird jedoch bei einem Luftwechsel von 1 die Raumluft nicht vollständig erneuert. Das Verhältnis der „tatsächlichen Lufterneuerung“ und des Luftwechsels ist eine charakteristische Kenngröße für das gewählte Lüftungskonzept und wird als Lüftungseffizienz bezeichnet.
Von verschiedenen Normen und Richtlinien werden in Deutschland Mindestluftwechsel in Abhängigkeit von der Nutzung der Bauwerke gefordert. So fordert zum Beispiel die DIN 4108-2 in Wohngebäuden bei konstanter Lüftung ein Grundluftwechsel von n = 0,5/h und bei Nichtwohngebäuden während der Nutzungszeit n = 4 x AG /V x [1/h] mit AG: Grundfläche in m2 und V das Nettoraumvolumen, in m3 gefordert.[2] In der DIN 1946-6 werden 4 Lüftungsstufen definiert: Lüftung zum Feuchteschutz, Reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Die resultierenden Volumenströme sind abhängig von der Wohnfläche und von der Anzahl der Sanitärräume sowie von der Anzahl der Nutzer.[3]
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen reckn_2018_S1912.