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Beispiel einer Maisonette-Wohnung
Mit Maisonette (von engl. maisonette, von frz. maisonnette, „kleines Haus“, „Häuschen“) wird im Deutschen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bezeichnet, bei der die Wohnung zusammenhängend in mindestens zwei Geschossen eines Gebäudes angeordnet ist.[1] Die Maisonettewohnung kann sich sowohl in unteren als auch in oberen Geschossen eines Gebäudes befinden, meist umfasst sie jedoch das Dachgeschoss und das darunterliegende Geschoss. Ist das obere Geschoss wie eine Galerie aufgebaut, wird auch von einer Galeriewohnung gesprochen.
Da es sich zumeist um größere Wohnungen mit einem gewissen Prestigecharakter handelt, sind oft auch die Mietpreise höher. Wie bei einer normalen Wohnung im Dachstuhl gibt es auch bei der Maisonette-Wohnung Dachschrägen, die den Nutzraum einschränken können.[2][3]
↑Marc Kirschbaum, Kai Schuster: Architektur und Lebensstil Individuum, Gesellschaft und Raumpraxis. Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) am Fachbereich Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung der Universität Kassel. In: Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Deutschen Nationalbibliothek, 1. August 2008, S. 322–325, abgerufen am 1. Januar 2023: „6.1 Zur Re-Definition der architektonischen Typologie“
↑Dietrich Erben: Theorie im Architekturentwurf. Ausgewählte Masterprojekte an der Technischen Universität München. In: Lehrstuhl für Theorie und Geschichte von Architektur, Kunst und Design, Technische Universität München. Technische Universität München Fakultät für Architektur, München 2019, ISBN 978-3-941370-99-9, S.101–105 (tum.de [PDF]).