Als Marschbefehl wird ein offizieller, militärischer Befehl bezeichnet, der einen oder mehrere Soldaten oder eine Einheit anweist, sich an eine bestimmte Position oder einen bestimmten Ort zu bewegen. In vielen Ländern wird ein Marschbefehl zusammen mit der Einberufung zum Wehrdienst (als so genannter Einberufungsbefehl) versendet. In der Schweiz hat das Wort Marschbefehl ausschließlich die Bedeutung eines persönlichen Aufgebots zum Militärdienst.