Masseur und medizinischer Bademeister

In Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) und in der Schweiz Medizinischer Masseur (weibliche Form: Medizinische Masseurin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen, sowie in Physiotherapie- und Massagepraxen. Die Ausbildung und der Beruf sind in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. Juli 1959 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geregelt.

In Österreich differenziert man zwischen gewerblichen (allgemeinen) Masseuren und medizinischen Masseuren bzw. Heilmasseuren (siehe: Ausbildung in Österreich). Die Bezeichnung Heilbademeister (medizinischer Bademeister) ist nicht mehr in Verwendung. Die Bestimmungen für diese Tätigkeitsbereiche sind im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG geregelt.[1]

Umgangssprachlich werden als Bademeister auch die Bediensteten in Schwimmbädern bezeichnet. Deren offizielle Bezeichnung lautet freilich Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe) bzw. Meister für Bäderbetriebe (Schwimmmeister).

Da das Wort Massage auch für sexuell ausgerichtete Tätigkeiten verwendet wird, gilt die Bezeichnung Masseuse heute als zweideutig und ungeeignet.[2]

  1. RIS, Gesamte Rechtsvorschrift für Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, abgerufen am 10. Juni 2015.
  2. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma massieren: „[...] ist vor allem das Femininum Masseuse abgesunken und wird vielfach durch Masseurin ersetzt.“

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