Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

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Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund, welcher zum 1. Januar 2022 als Rechtsnachfolger des MDS und in Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern errichtet wurde. Der Medizinische Dienst Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der MDS war ursprünglich am 18. Oktober 1989 als Arbeitsgemeinschaft „Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen“ nach § 282 SGB V mit Sitz in Essen gegründet worden.[1] Am 1. Juli 2008 ging er in die Trägerschaft des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) über und hieß nun „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen“ in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

  1. § 282 SGB 5 - Einzelnorm. Abgerufen am 10. Dezember 2018.

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