In der Schweiz ist ein Mietvertrag ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter Zahlung einer Miete. Hier richtet sich das Mietverhältnis vor allem nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.[1] Massgebend ist zudem die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).[2]